Mofa mit Prüfbescheinigung:



Mofas sind Fahrerlaubnisfrei, zum Führen bedarf es einer Prüfbescheinigung, maximale Geschwindigkeit: 25km/h.

EU-Führerscheinklassen


Klasse M:



Mit der Klasse M darf man Kleinkrafträder (Roller und Mopeds) mit max. 50 ccm Hubraum und max. 45 km/h fahren.

Klasse A1:



Die Klasse A1 beinhaltet eine Art des Stufenführerscheins. Die 16-jährigen werden auf einer
Maschine mit max. 11 KW (15 PS) und max.125 ccm Hubraum ausgebildet, dürfen aber nach
bestandener Führerscheinprüfung lediglich bis 80 km/h fahren.
Erst mit dem Erreichen des 18ten Lebensjahrs darf man dann, ohne eine weitere Prüfung, das Leichtkraftrad voll ausfahren.
Der Gesetzgeber spricht in diesem Zusammenhang von einer Ausbildung auf Vorrat.

Klasse A begrenzt:



Das sind Motorräder mit max. 25 KW (34 PS).
Nach 2 Jahren Führerscheinbesitz darfst du automatisch alle Motorräder fahren.

Klasse A unbegrenzt:



Diesen Führerschein kannst du direkt mit dem 25sten Lebensjahr erwerben. Du darfst dann absolut jedes Bike fahren.

Klasse B/BE:



Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.

Klasse S


Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ( Qaud ).

Klasse L


Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge